FAQ

Kundenfragen
Tarife und Anbieter

 

Kundenfragen

Muss ich den Vertrag mit meinem jetzigen Versorger kündigen?

Nein. Ihr neuer Stromanbieter kündigt für Sie Ihren Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger. Nach Ablauf der in Ihrem alten Stromliefervertrag vereinbarten Kündigungsfrist werden Sie grundsätzlich übergangslos Kunde bei Ihrem neuen Stromanbieter. Einige Stromanbieter lehnen Kunden jedoch ab, bei denen die Kündigungsfrist eine bestimmte Zeit überschreitet (z.B. 3 oder 6 Monate).

Ist meine Stromversorgung trotz Anbieterwechsels zu jedem Zeitpunkt gewährleistet?

Selbstverständlich. Ihr regionaler Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie jederzeit mit Strom zu versorgen. Dies gilt auch bei Anbieterwechseln, bei einem Umzug oder bei Insolvenz Ihres Stromanbieters

Wer ist zukünftig bei Stromausfällen oder Netzstörungen für mich zuständig?

Bei Stromausfällen oder Netzstörungen wenden Sie sich wie bisher an Ihren örtlichen Netzbetreiber. Dieser ist für die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes zuständig und wird auftretende Störungen schnellstmöglich beheben.

Was muss ich bei einem Umzug berücksichtigen?

Beziehen Sie eine neue Wohnung und möchten dort von einem neuen Stromanbieter versorgt werden, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist selbst kündigen. Da die Umstellung einer Verbrauchsstelle in der Regel 6 - 8 Wochen dauert, sollten Sie den Stromliefervertrag mit Ihrem neuen Stromanbieter rechtzeitig vor Übergabe der neuen Wohnung abschließen, um die Belieferung durch Ihren neuen Anbieter bereits zum Einzug in Ihre neue Wohnung zu gewährleisten. Sofern Sie bereits von einem anderen Anbieter als Ihrem regionalen Grundversorger mit Strom beliefert werden, und bei diesem bleiben wollen, ist Folgendes zu beachten: Da die Umstellung einer Verbrauchsstelle in der Regel 6 - 8 Wochen dauert, sollten Sie Ihren Umzug rechtzeitig bei Ihrem Stromanbieter bekannt geben. Dieser nimmt die An- und Abmeldung Ihrer Stromversorgung in der neuen und alten Abnahmestelle beim jeweiligen Netzbetreiber unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Fristen vor.

Kann ich jederzeit meinen Stromanbieter wechseln?

Ja. Sie können jederzeit Ihren Stromanbieter wechseln, sofern Sie die mit Ihrem derzeitigen Versorger vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.

Kann ich auch wechseln, wenn ich neu gebaut habe?

Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie ganz normal Ihren Strom-Anbieter wechseln.

Ändert sich durch meinen Anbieterwechsel die Qualität des Stroms?

Die Qualität des Stroms ändert sich nicht. Sie beziehen weiterhin Ihren Strom über das Stromnetz Ihres örtlichen Netzbetreibers. Da alle Stromanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt ein Kunde immer einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Ihr neuer Stromanbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom ins Netz ein und zahlt an den Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt.

Muss bei einem Anbieterwechsel der Stromzähler ausgetauscht werden?

Bei einem Anbieterwechsel sind normalerweise keine technischen Änderungen erforderlich, sofern der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber bleibt. Auf Wunsch des Anschlussnehmers kann die Messstelle (der Zähler) auch von einem Dritten betrieben werden. Der Messstellenbetreiber ist dann für den Einbau, Betrieb und Wartung des Stromzählers zuständig. Für den Betrieb des Zählers erhält der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Dieses kann er entweder direkt vom Kunden oder, wenn so vereinbart, von dessen Stromanbieter fordern.

Wer ist zukünftig für die Wartung und die Ablesung des Zählers zuständig?

Bei einem Anbieterwechsel sind normalerweise keine technischen Änderungen erforderlich, sofern der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber bleibt. Auf Wunsch des Anschlussnehmers kann die Messstelle (der Zähler) auch von einem Dritten betrieben werden. Der Messstellenbetreiber ist dann für den Einbau, Betrieb und Wartung des Stromzählers zuständig. Für den Betrieb des Zählers erhält der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Dieses kann er entweder direkt vom Kunden oder, wenn so vereinbart, von dessen Stromanbieter fordern.

Wie lange dauert die Umstellung auf meinen neuen Stromanbieter?

Nach Eingang Ihres Stromliefervertrags dauert die Umstellung in der Regel 3 - 6 Wochen. Diese Frist ist abhängig von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Versorgers sowie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber.

Was kostet mich der Wechsel zu meinem neuen Stromanbieter?

Das Suchen des für Sie passenden Stromanbieters und der tatsächliche Wechsel sind für Sie völlig kostenlos.

Von wem bekomme ich in Zukunft meine Rechnung?

Die Stromrechnung bekommen Sie zukünftig von Ihrem neuen Stromanbieter. Von Ihrem alten Versorger erhalten Sie nach dem Versorgerwechsel nur noch die Schlussrechnung, in der Ihr Stromverbrauch bis zum Tag des Wechsels abgerechnet wird.

Muss ich beim Wechsel des Stromanbieters meinen Vermieter informieren?

Nein, sofern Sie als Mieter bereits einen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen hatten, ist eine Benachrichtigung des Vermieters nicht erforderlich.

Darf mein regionaler Netzbetreiber die Durchleitung von Strom verweigern?

Generell darf sich ein Netzbetreiber nicht der Einspeisung von Strom in sein Netz durch Dritte verweigern. Jeder Haushalt kann Strom von einem Anbieter seiner Wahl beziehen, vorausgesetzt dieser hat mit dem Netzbetreiber die Durchleitung entsprechend geregelt.

Soll ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?

Mit einem Wechsel zu einem neuen Strom-Anbieter haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Eine eigenhändige Kündigung sollten Sie nur dann durchführen, wenn Ihnen Ihr derzeitiger Strom-Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung nur eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung eingeräumt hat. ACHTUNG!! Stromanbieter gewähren in diesen Fällen den Verbrauchern häufig nur eine Sonderkündigungs-Frist von 14 Tagen! Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktionieren kann, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim alten Strom-Anbieter bereits eigenhändig gekündigt haben. Ihre Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist, sollten Sie auch eigenhändig kündigen. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate.

Wie verhalte ich mich bei einer Preiserhöhung? Kann ich kündigen?

Bei Preiserhöhungen Ihres bisherigen Strom-Anbieters haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollten. In diesem Falle sollten Sie Ihre Kündigung eigenhändig durchführen, da Ihnen Ihr derzeitiger Strom-Anbieter aufgrund seiner Preiserhöhung in der Regel nur eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung einräumt. ACHTUNG: Strom-Anbieter gewähren in diesen Fällen den Verbrauchern häufig nur eine Sonderkündigungs-Frist von 14 Tagen! Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktionieren kann, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim alten Strom-Anbieter bereits eigenhändig gekündigt haben. Ihre Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.

Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?

Technisch läuft die Umstellung normalerweise innerhalb von vier bis acht Wochen ab. Der neue Anbieter kündigt in dieser Zeit den Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten und klärt alle weiteren Dinge. Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet immer zum Monats-Ersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums leider nicht gegeben werden. Mögliche Kündigungsfristen bei Ihrem alten Strom-Anbieter können natürlich zu Verzögerungen führen. Bei einem Anbieter-Wechsel mit Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution dauert der Wechsel des Strom-Anbieters meistens circa vier Wochen länger, da die Anbieter erst den Eingang der zu leistenden Zahlung abwarten.

Sind bei einem Wechsel technische Änderungen notwendig?

Ein Anbieter-Wechsel führt bei Ihnen zu keinen Belastungen und technischen Änderungen, sie haben durchgehend die volle Versorgungssicherheit. Sie müssen keine Änderungen an Leitungen oder Zählern vornehmen.

Gibt es Alternativangebote für Tag- und Nachtstrom?

Tag- und Nachtstrom-Tarife werden nur von den lokalen Versorgern angeboten. Sie benötigen dazu einen Zweitarifzähler, dessen Einbau mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Überregionale Strom-Anbieter unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom, rund um die Uhr gilt ein- und derselbe Preis. Kunden mit Zweitarifzähler sollten einen Wechsel zu einem reinen Hauptzeit-Tarif prüfen, in der Summe kann dies günstiger als ein HT/NT-Tarif sein. Nicht alle Anbieter akzeptieren Kunden mit Zweitarifzählern. Sie sollten daher vor dem Wechsel diesbezüglich mit dem neuen Anbieter diese Frage abklären.

Kann ich sicher sein, dass mein Ökostrom sauber ist?

Ihr Ökostrom-Anbieter muss soviel "sauberen Strom" in das Stromnetz einspeisen, wie Sie an Ihrer Verbrauchsstelle entnehmen. Dass ein Ökostromanbieter dieses Kriterium erfüllt, kann mit einem Ökostrom-Zertifikat nachgewiesen werden. Da alle Stromanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt ein Kunde immer einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Da diese jedoch am der Steckdose nicht mehr erkennbar ist, wurde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. In Deutschland sind alle Stromanbieter verpflichtet, Informationen über ihren Strom-Mix offen zu legen. Die Stromkennzeichnung muss für die Endverbraucher auf der (jährlichen) Stromrechnung angegeben sein.

Was sind Sonderabschläge?

Bei Tarifen mit Sonderabschlägen wird bei Vertragsabschluss vorab eine einmalige Abschlagszahlung fällig: Je höher der einmalige Sonderabschlag ist, desto geringer wird der Strompreis. Der Sonderabschlag wird mit der ersten regulären Abschlagszahlung in voller Höhe verrechnet oder aber am Ende des Vertragsverhältnisses (zinslos) zurück erstattet.

 

Tarife und Anbieter

Wie schätze ich meinen Stromverbrauch, wenn ich das erste Mal Strom beziehe?

Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie von den folgenden Durchschnittswerten ausgehen: Singles: 1.500kWh/Jahr Paare:2.800kWh/Jahr Familien:4.000kWh/Jahr Großfamilien: 6.000 kWh/Jahr

Was passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?

Jedes Jahr passt Ihr Strom-Versorger die Abschläge Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilt Ihnen mit der Jahresendabrechnung die neuen Abschläge für das nächste Jahr mit.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt einen Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats. Wenn Sie jedoch bei Ihrem Grundversorger bereits ein anderes Stromprodukt gewählt haben bzw. zu einem anderen Strom-Versorger bereits gewechselt haben, gelten die in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kündigungsfristen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Von wem bekomme ich den Strom, wenn ich noch nie den Anbieter gewechselt habe?

Sie werden hier in der so genannten Grundversorgung durch den lokalen Strom-Versorger beliefert, z.B. die Stadtwerke. Grundversorger ist derjenige Strom-Anbieter, der in einem Gebiet die meisten Haushalte versorgt.

Erhalte ich bei einem Anbieterwechsel von meinem vorherigen Strom-Versorger eine Rückerstattung meiner bereits gezahlten Abschläge?

Von Ihrem alten Strom-Versorger erhalten Sie eine Schluss-Rechnung, mit der bereits geleistete Abschlagszahlungen erstattet werden.

Wann sollte ich den Zählerstand notieren?

Bitte notieren Sie den Zählerstand am Tag des Wechsels und vor jeder Preiserhöhung, um so eine taggenaue Abrechnung zu gewährleisten.

Was ist der Unterschied zwischen Stromanbieter und Netzbetreiber?

Ein Netzbetreiber ist ein Energieunternehmen, das ein eigenes Netz (Stromleitungen) für die Stromversorgung unterhält. Für die Stromversorgung vereinbart der Stromanbieter mit dem Netzbetreiber die Nutzung des Stromnetzes gegen ein von der Regulierungsbehörde genehmigtes Entgelt (Netznutzungsentgelt). Ihr Netzbetreiber ist oft identisch mit Ihrem regionalen Grundversorger. Ein Stromanbieter liefert elektrische Energie und nutzt gegen Zahlung eines Netznutzungsentgelts die Stromnetze der jeweiligen Netzbetreiber.

Was versteht man unter Ökostrom?

Ökostrom, auch "Naturstrom", "grüner Strom" oder "sauberer Strom" genannt, ist aus natürlichen Ressourcen gewonnener Strom. Sofern Sie einen Ökostrom-Anbieter wählen, wird Ihr Strom aus den so genannten regenerativen Energien Wasser, Wind, Sonne oder Biomasse erzeugt.

Was versteht man unter Netznutzungsentgelten?

Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die Stromnetzbetreiber für die Nutzung der Netze zur Durchleitung von Strom gegenüber den Stromanbietern erheben. Diese Entgelte müssen die Netzbetreiber von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen.

Wie errechnet mein neuer Stromanbieter die zukünftigen Abschläge?

Anhand des von Ihnen angegebenen Jahresverbrauchs werden Sie von Ihrem neuen Anbieter eingestuft. Mit der ersten Jahresabrechnung werden der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neue Abschläge anhand des abgerechneten Jahresverbrauchs ermittelt.